AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.  Geltung

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vermietungen zwischen Korfmann Camp (Vermieter) und Ihnen als Mieter und werden damit Bestandteil Ihres Mietvertrages.

Diese AGB gilt vorrangig etwaiger entgegenstehender AGB von Ihnen. Abweichungen bedürfen der Schriftform.

Sämtliche Verträge über die Vermietung von Wohnmobilen oder Wohnwagen stellen Mietverträge dar. Es werden weder direkte noch indirekte Reiseverträge geschlossen. Ein fortschreitender Gebrauch des Mietobjekts über die vereinbarte Zeit hinaus stellt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses dar.

2.  Mindestalter, Fahrerlaubnis, andere Fahrer

Das Mindestalter zum Führen aller Mietfahrzeuge beträgt 25 Jahre.

Vergessen Sie bitte nicht, bei der Abholung des gemieteten Wohnmobils oder Wohnwagens Ihren gültigen Personalausweis und Führerschein vorzulegen. Diese Dokumente werden dann in Kopie bei uns bis zur Rückgabe hinterlegt.

Der Mieter bestätigt bei der Anmietung die bestehende, gültige Fahrerlaubnis der Klasse 3, B oder gleichwertig (bis 3,5 Tonnen) für Wohnmobile und die Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder BE für Wohnwagen, die bei Anmietung seit mindestens 1 Jahr erworben sein muss. Sollte der Mieter das Fahrzeug anderen Fahrern zur Verfügung stellen, so haftet er dabei in allen Fällen wie für eigenes Verschulden. Dem Mieter obliegt dabei auch die Pflicht der Feststellung des Vorliegens einer gültigen Fahrerlaubnis des anderen Fahrers. Sollte sich die Gültigkeit der Fahrerlaubnis des Mieters oder des angegebenen Hauptfahrers als nicht bestehend erweisen, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall, dass der Mieter für eine andere Person bucht, sind die entsprechenden Daten des einzutragenden Dritten (des Hauptfahrers) anzugeben.

3.  Preise und Freikilometer

 Es gilt der bei Vertragsabschluss angegebene Preis für die gesamte Mietdauer. Es besteht eine Kilometerbegrenzung von 350 km pro Miettag für Wohnmobile. Ab einer Anmietung von 20 Tagen sind diese unbegrenzt. Bei Wohnwägen sind die Kilometer generell unbegrenzt. Das Entgelt für die Mehrkilometer beträgt 0,35 €/km. Die Buchungszeit beträgt 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Anmietung. Fällt die Rückgabe innerhalb eines Miettages in einen kürzeren Zeitraum als die letzten begonnenen 24 Stunden des Miettages, so gilt der Miettag dennoch als vollständiger Tag.

Die Servicepauschale beinhaltet:

  • die technische Überprüfung des Fahrzeugs
  • die Außenreinigung des Fahrzeuges bei Fahrzeugrückgabe
  • eine volle 11 kg Gasflasche, eine gebrauchte 11 kg Gasflasche
  • Elektroanschlußkabel + CEE-Adapter
  • Wasserschlauch + Gießkanne
  • Ausführliche Fahrzeugeinweisung
  • WC-Chemie + Toilettenpapier
  • 2 Auffahrkeile
  • bei Wohnmobilen sind zusätzlich die österreichische und die schweizer Autobahnjahresvignette inklusive
  • bei Wohnwagen ist ein Vorzelt und 2 Aufsteckspiegel für das Zugfahrzeug inklusive

4.  Rückgabe

Das Fahrzeug wird am Ort der Übergabe vom Mieter zurückgegeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, fällt nach zwei Stunden Verzug die Rate für einen weiteren Anmietungstag an. Sollten durch die verspätete Rückgabe weitere Kosten anfallen (zum Beispiel der Ausfall einer Weitervermietung), so müssen diese leider ebenfalls an den Mieter weitergeleitet werden. Bitte rufen Sie uns daher frühzeitig an, wenn Sie feststellen, dass die vereinbarte Rückgabezeit nicht eingehalten werden kann, damit wir eine für Sie günstige Lösung finden können!

5.  Reinigung und Verhalten bei Übergabe / Rückgabe

Die Außenwäsche wird durch unsere Mitarbeiter durchgeführt. Die Innenreinigung erfolgt auf Wunsch durch uns oder den Mieter. Von der gebuchten Innenreinigung ist jede Form von Kernverschmutzung (z.B. Polsterreinigung) ausgenommen.

Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Bitte geben Sie das Fahrzeug vollgetankt und mit geleerter Toilettenkassette, sowie geleertem Abwassertank zurück, so wie sie es auch übernehmen. Bitte beachten Sie, dass das Ablassen von Abwasser sowie das Entleeren der Toilettenkassette auf unserem Gelände strengstens verboten ist.

Bei Zuwiderhandlung erheben wir folgende Pauschalen:

  • Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben:

30,- EUR (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) zzgl. Kraftstoffrechnung

  • Abwassertank nicht geleert:

50,- EUR (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)

  • Toilettenkassette nicht geleert:

100,- EUR (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)

  • Rauchen im Fahrzeug:

500,- EUR (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)

Achtung an Allergiker: Es können auch vorher Haustiere mitgenommen worden sein.

6.  Widerruf

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Fahrzeugmietverträge trotz Onlineabschluss kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Es besteht lediglich die Möglichkeit zur Umbuchung oder Stornierung.

7.  Fahrzeugklassen, Umbuchungen, Stornierungen

Buchungen sind ausschließlich für Fahrzeuggruppen, nicht für Fahrzeugtypen verbindlich. Dies gilt auch dann, wenn in der Beschreibung der Fahrzeuggruppe beispielhaft ein konkreter Fahrzeugtyp angegeben ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Kunden auf ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug umzubuchen.

Ihre Buchung, können Sie bis 14 Tage vor Beginn der Reise bei entsprechender Verfügbarkeit umbuchen. Hierbei kann sich der Mietpreis allerdings je nach Zeitraum Ihrer Reise erhöhen oder verringern.

Bei einer Stornierung des Vertrags durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn fallen folgende Kosten an:
bis zu 30 Tage 30 % der vertraglich vereinbarten Gesamtmietkosten,
ab 29 Tage bis 14 Tage : 50 % der vertraglich vereinbarten Gesamtmietkosten. Ab 13 Tage vor Mietbeginn wird eine Stornierung nicht mehr preismindernd angeboten. Wir weisen Sie darauf hin, dass es Ihnen möglich ist, durch Nennung eines neuen Hauptfahrers Ihren Mietvertrag auch für andere Personen nutzbar zu machen. Korfmann Camp behält sich das Recht vor, Außenflächen des Wohnmobils mit Werbeinhalten von Kooperationspartnern zu belegen.

8.  Kaution und Fälligkeit des Mietpreises

 25% des Mietpreises sind bei Buchung zu entrichten. Die übrigen 75% des Mietpreises sind bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 14 Tage, wird der Gesamtmietpreis sofort fällig.

Hinzu kommt eine Kaution in Höhe von 1.000,00 EUR. Diese kann entweder per Überweisung, mit EC-Karte oder in bar bei Übergabe beglichen werden. Bitte beachten Sie, dass bei Überweisungen das Geld spätestens 5 Tage vor Beginn der Mietzeit bei uns eingegangen ist. Liegen zwischen Buchung und Beginn der Mietzeit weniger als 5 Tage, wird die Kaution sofort fällig. Die Kaution wird nach erfolgter Rückgabe des Fahrzeugs in vertragsgemäßem Zustand innerhalb von 5 Werktagen auf die dafür angegebene Bankverbindung überwiesen. Bei Barkaution wird diese dann direkt zurückgezahlt. Die Erstattung erfolgt nach Prüfung des Fahrzeugs durch den Vermieter. Alle Schäden, die Sie als Mieter nicht durch entsprechende Fotos/Videos einwandfrei als nach Ihrer Anmietung entstanden klassifizieren können oder nicht bei Übernahme also durch uns, unentdeckte Vorschäden gemeldet haben, müssen wir leider, als die von Ihnen, verursacht ansehen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Kautionsversicherung z.B. bei MMV.
www.urlaubsschutzpaket.de 

9.  Unbefugter Gebrauch

 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

  • zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests.
  • zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder anderen gefährlichen Stoffen.
  • zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
  • zur Weitervermietung oder gewerblicher Personenbeförderung.
  • für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.

Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.

10.   Unfallbericht

Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

Bei einem oben genannten Schadenereignis ist der in der Fahrzeugmappe befindliche europäische Unfallbericht auszufüllen. Bitte geben Sie uns frühestmöglich über den Inhalt des Unfallberichtes Bescheid, damit wir Vorbereitungen für die Übergabe des Fahrzeugs und für die etwaigen Folgemieter des Fahrzeuges treffen können. – Dankeschön! Spätester Termin der Übergabe des ausgefüllten Formulars ist die Übergabe des Fahrzeugs an uns.

11.   Ausland

Auslandsfahrten sind gestattet, solange es sich um das europäische Ausland handelt. Bitte beachten Sie, dass die Fahrt in Länder, die östlich von Polen, der Tschechischen Republik, Österreich und Kroatien liegen, nur nach ausdrücklicher Sondervereinbarung möglich ist. Desweiteren, beachten Sie bitte, dass es landesspezifische Regularien geben kann, die Sie entsprechend im Straßenverkehr berücksichtigen müssen. Bitte informieren Sie sich vor Fahrtbeginn über diese.

12.   Mängel

Schadenersatzansprüche des Mieters für Mängel, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen.

Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Reisemobil oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich schriftlich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Schadenersatzansprüche aufgrund später angezeigter Mängel sind ausgeschlossen, es sei denn, Grundlage des Anspruchs ist ein nicht offensichtlicher Mangel.

13.   Reparaturen

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von € 150,00 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.

Führt ein vom Vermieter zu vertretender Mangel zur Erforderlichkeit einer derartigen Reparatur und lässt der Mieter diesen nicht eigenständig beheben, hat der Mieter den Vermieter den Mangel unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters.

Wird das Reisemobil ohne Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass der Gebrauch unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter in angemessener Zeit ein gleich- oder höherwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Als gleich- oder höherwertig wird ein gemäß Herstellerangaben für eine gleiche oder höhere Anzahl an Reisenden geeignetes Fahrzeug angesehen, welches mit der gleichen Fahrerlaubnis wie das gebuchte Fahrzeug bewegt werden darf. Stellt der Vermieter ein gleich- oder höherwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung, ist eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Ferner sind die durch ein geeignetes Ersatzfahrzeug entstehenden Folgekosten durch den Mieter zu tragen. Dies gilt insbesondere für höhere Stellplatz- oder Fährkosten. Wird in diesem Fall vom Vermieter ein Reisemobil einer niedrigeren Preisgruppe angeboten und vom Mieter akzeptiert, erstattet der Vermieter dem Mieter die Preisdifferenz zu dem vom Mieter im Voraus bereits geleisteten Mietzins.

Wird das Reisemobil durch das Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass der Gebrauch durch ein Verschulden des Mieters unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, kann der Vermieter die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen. Stellt der Vermieter ein Ersatzfahrzeug, kann er die anfallenden Transferkosten dem Mieter in Rechnung stellen.

14.   Haftungsfreistellung

Der Vermieter wird den Mieter nach den Grundsätzen einer Kaskoversicherung mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von € 1.000,00 für Teil- und Vollkaskoschäden von der Haftung freistellen. Es kann eine Haftungsreduzierung für Kaskoschäden gekauft werden. Bei dieser handelt es sich um ein eigenständiges Angebot von Korfmann Camp und nicht um eine Versicherungsleistung. Diese Haftungsreduzierung bezieht sich ausdrücklich nicht auf Wohnschäden wie etwa eine durch Wind beschädigte Markise oder eine gebrochene Tischplatte.

Die Haftungsfreistellung entfällt, wenn der Mieter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Darüber hinaus haftet der Mieter bei schuldhafter Verursachung in folgenden Fällen:

  • wenn Schäden aufgrund drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verursacht wurden
  • wenn der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat, Unfallflucht begeht
  • wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt
  • wenn der Mieter sonstige Pflichten verletzt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt
  • wenn Schäden auf einer verbotenen Nutzung beruhen
  • wenn Schäden durch einen unberechtigten Fahrer verursacht werden, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat
  • wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Höhe, StVO Zeichen 265, Breite StVO Zeichen 264 oder den entsprechenden Landeszeichen) beruhen
  • wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen beruhen

Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadenfeststellungskosten kann der Vermieter dem Mieter bei Unfallschäden auf Verlangen zunächst Musterrechnungen für entsprechende Schäden vorlegen.

Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, diese beruhen auf einem Verschulden des Vermieters. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die angefallenen Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen von der Kaution einzuziehen.

Der Vermieter haftet für Schäden, deren Aufklärung nicht erfolgreich ist. Der Mieter ist zur entsprechenden Mitwirkung an der Aufklärung verpflichtet. Daher reicht die alleinige Aussage, dass ein Schaden noch nicht vorhanden war, nicht aus.

15.   Haftung des Vermieters

Haftet der Vermieter aus Verletzung von Leib und Leben des Mieters, so ist seine Haftung ausdrücklich gegeben. Für alle anderen Schäden haftet er bei mindestens grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

Die Verjährungsfrist für alle vertraglichen Ansprüche beträgt ein Jahr, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leib und Leben. In diesem Falle beträgt die Frist 5 Jahre, ebenso aus anderen Gründen.

16.   Datenschutz

Eine Speicherung von persönlichen Daten findet nur nach Maßgabe der Datenschutzerklärung statt, welche sich ebenfalls auf unserer Seite befindet. Alle Fahrzeuge können per GPS geortet werden.

17.   Gerichtsstand

Sollten Sie als Unternehmer eine Buchung vornehmen, so ist der Gerichtsstand Böblingen. In allen anderen Fällen bemisst er sich nach den regulären gesetzlichen Bestimmungen.

18.   Europäische Online Streitschlichtungsstelle

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind nicht verpflichtet und daher auch nicht bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

19. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so tritt eine Bestimmung nach den gesetzlichen Regelungen ein, welche dem Ziel und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten reicht.

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, das internationale Privatrecht findet keine Anwendung.

Wir wünschen einen tollen und unvergesslichen Urlaub.

Ihr Team von Korfmann Camp